Ansichten & Kommentare

Cornelius Wiedemann

Lindau, 06.06.2023 | Cornelius Wiedemann

Absturzsicherung am Seeufer

Die GTL, ein Eigenbetrieb der Stadt Lindau, hat sich von einer Institution, die gewohnheitsmäßig Meinungen über Schwimmbadsicherheit abgibt, überreden lassen, es doch auch mal mit der Beurteilung der Sicherheit von seenahen Uferwegen versuchen zu dürfen. Dabei ist eine Bewertung herausgekommen, die den Stadtrat mit seiner Chefin in eine Panik versetzt hat, in der offenbar eine abwägende mentale Kontrolle verloren gegangen ist und überwiegend instinktiv reagiert worden ist. Ohne näheres Hinsehen hat man diesem Berater den Schein einer erhöhten sicherheitstechnischen Kompetenz, und zwar nicht nur für Schwimmbäder, sondern gleich auch für öffentlich begehbare Uferwege abgenommen. Und nachdem man schon mal dabei war, hat man der Institution ohne nähere Überprüfung einfach so geglaubt, dass eine Nichtbefolgung ihrer Empfehlungen schwerwiegende strafrechtliche Folgen für jeden an der Entscheidung Beteiligten nach sich ziehen kann. Es entstand so eine Angstvorstellung, wonach jeder Stadtrat quasi schon „mit einem Bein“ im Gefängnis stehe, wenn er Empfehlung der Institution nicht folge.

Dabei ging es um größere Teile von Lindauer ufernahen Wegeanlagen, die als akut absturzgefährdend eingestuft wurden. Aufwendige Zaunanlagen müssten errichtet werden, um das zu verhindern. Aber damit nicht genug: Wo der Wegesrand zu nahe an den Uferzäunen entlangliefe und deswegen immer noch nicht genügend Sicherheit geschaffen worden sei, müsse er ins Landesinnere verlegt werden und dazwischen ein trennender Grünstreifen angelegt. Damit tue man ja auch „kleinklimatisch“ ein gutes Werk.

Diese Bewertung traute sich niemand zu hinterfragen, denn schließlich hatten angeblich „Sachverständige“ gesprochen und dagegen musste der „gesunde Menschenverstand“ ja machtlos sein (so eine SPD-Stadträtin). Dass andere Seeufergemeinden in vergleichbarer Lage derart kostenintensive Maßnahmen nicht für nötig gehalten haben und sich häufig mit preiswerteren Sicherungen wie etwa Warnhinweisen begnügt haben, war der Verwaltung keine kritische Nachprüfung wert. Und so kam es zu einem Beschluss, wonach die chronisch finanzschwache Stadt Finanzmittel in Höhe von € 230.000,–  dem eigentlichen Rückstellungszweck entfremdete und zur Finanzierung einer Baumaßnahme bereitstellte, die zwar vordergründig der Sicherung von Wegebenutzern dienen sollte, hintergründig aber eher der eigenen persönlichen Absicherung der Stadträte vor einer strafrechtlichen Verfolgung diente, die sich die Stadt von selbsternannten Sachverständigen ohne fundierten Anlass hatte einreden lassen.

Tatsächlich hätten der Unfehlbarkeit des Rats der „Institution“ erhebliche Zweifel entgegengesetzt werden müssen. Es ging ja um die „Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Wegen und Anlagen“, ein Thema also, das speziell im kommunalen Bereich absolute Beachtung verdient. Allerdings kann das nicht rechtfertigen, auch schon beim geringsten Verdacht eines theoretischen Risikos in eine Orgie von Sicherungsmaßnahmen zu verfallen, „koste es was es wolle“. Also ohne eine objektive Bewertung von Schwere und Ausmaß des Gefährdungspotentials und einer Abwägung daraus folgender Sicherungspflichten einerseits und mit einer entsprechenden Beachtung der Grundsätze von Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit andererseits.

Insbesondere für Bayern hat das OLG München in seiner Entscheidung vom ** maßgebliche Kriterien für Art und Umfang einer öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht bestimmt. Demnach besteht einer Verkehrssicherungspflicht der Kommune schon grundsätzlich n i c h t,

  • Wenn „im Interesse des Verkehrs“ eine entsprechende Vorkehrung „nach objektivem Maßstab billigerweise nicht verlangt“ werden kann, bzw. „nicht zumutbar“ ist, außerdem,
  • Der Wegebenutzer sich grundsätzlich den gegebenen Verhältnissen anpassen muss und den Weg so hinnehmen muss, wie er sich ihm erkennbar darbietet; und
  • Der Verkehrssicherungspflichtige erst dann einschreiten muss, wenn „ein die normale Sorgfalt beachtender Fußgänger eine Gefahr nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann.“

 

Das hätte schon damit beginnen müssen, dass dieses „Institute for Certification“ nur eine sehr fragliche Qualifikation für eine einschlägige fachliche Beurteilung gerade dieser konkreten Risiken vorweisen konnte. Dieses Institut war weder dazu öffentlich bestellt, noch gehörte es einem allgemein anerkannten Sachverständigenverband an. Es bot zwar „Zertifizierungen“, also die Übereinstimmung mit bestimmten Normvorschriften an, ob es sich aber selbst bezüglich einer qualitätsbestimmenden Qualifikation einer „Zertifizierung“ unterzogen hatte, ist zweifelhaft. Es war damit als Sachverständiger im eigentlichen Sinne „selbsternannt“, weil der Begriff „Gutachter“ oder „Sachverständiger“ nicht geschützt ist, also jeder, zum Beispiel auch Bademeister, sich unabhängig von ihrem fachlichen Können bezeichnen können.

Noch viel weniger hätte die angsterzeugende strafrechtliche Risikoprognose einfach ungeprüft übernommen werden dürfen, denn zur Beurteilung dieses Aspekts hätte die Stadt auf eigene juristische Qualifikation von hohen Graden in der gebotenen Differenzierung und Relativierung zurückgreifen können und müssen.

Cornelius Wiedemann

Oliver Eschbaumer

Lindau, 18.12.2020 | Oliver Eschbaumer

Warum ich gegen den Kauf von 7 E-Bussen gestimmt habe:

Batterie gespeiste Elektroautos und Busse sind per se nicht CO2 neutral, geschweige denn umweltfreundlich.
Die  Herstellung und Transport der Batterien  ist außerordentlich umweltschädlich, große Mengen an CO2 wird freigestellt, die Rohstoffförderung ist mit Ausbeutung von Natur und Menschen in 3.Weltstaaten verbunden und für den  Transport der Rohstoffe, wie auch der Batterien wird umweltschädlichstes Schweröl auf den Schifffahrtswegen verfeuert.
Ein Auto braucht 30.000 bis 100.000 km Fahrleistung bis der CO2-Gleichstand mit einem Diesel erreicht wird, beim Linienbus vergehen gut 3 Jahre bis der E-Bus mit dem Diesel gleichzieht.
Die Entsorgung der Batterien ist übrigens ein sehr großes Umweltproblem.
Übrigens: Der E-Bus betreibt seine Klimaanlage bzw. Heizung mit Diesel! Der Energieverbrauch hierfür ist enorm, da durch das ständige Türöffnen die Heizung/Klimaanlage dauernd  laufen muss.
Die richtige „grüne“ Technik ist m.E. der Brennstoffzellen-Antrieb, der vermutlich in 2-3 Jahren im Linienbus eingesetzt werden kann. Der ZAK in Kempten steigt in die H2 Produktion ein, kurze Transportwege für den Energieträger sind dann gesichert.

Jetzt in eine Technik zu investieren, die m.E. in 3 Jahren überholt ist und in diesen 3 Jahren KEINE CO2 Ersparnis darstellen zu können (siehe Argumentation oben) und dafür dann eine teure Infrastruktur (E-Tankstellen für Busse) bereitzustellen und in diesen drei Jahren auch noch den Betrieb des ohnehin teuren ÖPNV zu verteuern und dabei die Attraktivität und Auslastung zu riskieren, erscheint mir nicht sinnvoll.
Die Flotte besteht aus 21 Bussen. Jetzt werden 7 Busse von altem Diesel gegen zeitgemäße Hybrid-Dieseltechnolgie ausgetauscht. Wir haben sofort eine spürbare Verbesserung für die Umwelt, nicht erst in drei Jahren beim E-Bus!
Und dann in drei/vier Jahren wird die nächste Charge an Bussen auf die zukunftsfähige Brennstofftechnik umgestellt.

Oliver Eschbaumer

Lindau, 20.08.2020 | Fritz Eckerlein

Gartenschau – Skepsis!

Der Schlagzeile über dem Artikel über die Gartenschau, (Interview mit U. Kaiser, LZ vom 14.08.2020) “Dieser Parkplatz musste woanders hin” kann man durchaus zustimmen. Allerdings fehlt noch die akzeptable, versprochene  Alternative weniger als ein Jahr vor der Gartenschau, nur so ganz nebenbei bemerkt. Als interessierter Lindauer warte ich immer noch auf die Motivation, warum ich mir nächstes Jahr eine Dauerkarte kaufen sollte. Was sind die Highlights dieser Schau? Bestimmt nicht die verrottete Gleisanlage, die inzwischen aufgestellten Bierbänke in der prallen Sonne um die von den Vereinen angebotenen kulinarischen Köstlichkeiten zu genießen, die Blümchenwiese hinter der Luitpold-Kaserne kann es wohl auch nicht sein. Da bleibt  dann noch dieser großartige  Seezugang über die Treppe. Die wird hoffentlich wohl nicht das gleiche Schicksal mit einer ähnlichen Treppe in Kressbronn teilen, die völlig veralgt zur Gefahr für die Badenden wurde und daher gesperrt werden musste, wie in der gleichen Ausgabe der LZ darüber berichtet  wurde. Die von Herrn Kaiser angerissenen 50 Punkte motivieren mich ebenfalls in keiner Weise zum Kauf . Der Garten von Professor Doschka ist absolut sehenswert,  aber wie kommen ich und die erwarteten Besucher dorthin? Was hat das mit der Gartenschau in Lindau zu tun? Wie kommen die Besucher zu den Außenstellen der Gartenschau? Doch wohl nicht mit dem Auto? Und wo parken die dann? Also ich bin gespannt auf die Endabrechnung. Ich befürchte, dass nicht Wenige sich die Augen reiben werden. Aber leider werden die Verantwortlichen nicht  mit ihrem Privatvermögen für die Verluste haften müssen.  Dieses Vergnügen dürfen sich dann die Steuerzahler teilen.

Fritz Eckerlein

Prof. Dr. Ulrich Schöffel

Lindau, 31.05.2020 | Prof. Dr. Ulrich Schöffel

Es wird ein Kiosk!

Jetzt ist es doch passiert. Lindau lässt am schönsten Punkt Deutschlands einen Kiosk errichten (s. Lindauer Zeitung vom 21.05.2020). Anstelle des Traums von einer weiß-besegelten Sonnenuntergangsterrasse neben den Ufertreppen auf der Hinteren Insel, entsteht nach dem Willen der Gartenschau-Planer ein Verkaufsstand für Eis und Wienerle.

Das ist deprimierend und verantwortungslos. Lindau verdient Besseres.

Ulrich Schöffel

Oliver Eschbaumer

Lindau, 27.02.2020 | Oliver Eschbaumer

So nicht!

Lindau verliert sein Gesicht.  Statt  Lindaus Einmaligkeit zu betonen,  versinkt Lindau in städtebauliche Mittelmässigkeit.

Hier die schlimmsten Sünden:

Hermann J. Kreitmeir

Lindau, 25.02.2020 | Hermann J. Kreitmeir

Liebe Freunde, Bekannte und politisch Interessierte!

Für das Kommen am Tacheles-Abend möchte ich mich mit dieser Mail herzlich bedanken.

Der hier angehängte Brief soll ein Versuch sein die Situation zu zeigen, wie gut es Lindau nach der Wahl gehen könnte. Voraussetzung ist, dass unserer Kandidatin, Frau Dr. Claudia Alfons Oberbürgermeisterin geworden ist.

Der Brief ist 2026 geschrieben. Er erreicht uns heute vor der wichtigen Wahl. Er zeigt Erfolge, welche allen Lindauern sehr gut tun würden. Leider kann Claudia Alfons in 6 Jahren nicht alles Fehler ausbügeln, die gemacht wurden. Aber es ist schon interessant sich vor Augen zu führen, wie eine Frau, die nicht in den Seilschaften hängt, in denen alle anderen Kandidaten fest verankert sind, viel, sehr viel für Lindau erreichen kann. All die anderen Wege kennen wir, einschließlich der Pressearbeit nur zu gut. Da wirken Floskeln wie Ehrlichkeit, Einer-von-uns, Zusammenhalt, Ruhe und Frieden geradezu bedrohlich.

Viel Spaß und bitte gerne weiterleiten!

Mit besten Grüssen von der Insel

Prof. Dr. Ulrich Schöffel

Lindau, 06.02.2020 | Prof. Dr. Ulrich Schöffel

Wahlkampf heißt auch Plakatieren. Um die hinlänglich bekannten, teilweise unkoordiniert und chaotisch anmutenden Plakatierungsmaßnahmen vergangener Wahlkämpfe in geregelte Bahnen zu leiten, versandte die Stadt Lindau bereits im November 2019 ein Merkblatt: Wahlplakate dürfen ab dem 03.02.2020,  0 Uhr aufgehängt werden. Auf Nachfrage vom 30.01. wurde dieser Termin amtlich bestätigt.

Doch bereits am Morgen des 02.02. lächelte dem erstaunten Lindauer das großflächige Konterfei der Stadt-Juristin und OB-Kandidatin C.Halberkamp entgegen. Kurz darauf- etwas dezenter und seltener – grüßte auch der Kandidat der Bunten Liste vom Laternenmasten.

Während eine gewisse Renitenz gegenüber städtischen Regeln von unserer Bunten Liste vielleicht noch zu erwarten war, erscheint der offensichtliche Regelverstoß einer städtischen Juristin nun doch etwas verblüffend.

Das zu frühe Besetzen strategisch günstiger Positionen verschafft Vorteile und erinnert an die beliebten morgendlichen Handtuchausleger am Ferienpool.

Ulrich Schöffel